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Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)

Nach § 10 des Sächs. Wassergesetzes (vom 12.07.2013) und der Kleinkläranlagenverordnung des Sächs. Ministeriums Umwelt und Landwirtschaft (vom 13.07.2007) ist die Abwasserentsorgung im Freistaat Sachsen bis 2015 nach dem Stand der Technik auszurichten.

Zuständig dafür sind die Aufgabenträger, sprich die Zweckverbände. Grundlage für die Umsetzung bilden die Abwasserbeseitigungskonzepte (§ 51 Sächs. Wassergesetz).

 

Unter Beachtung der demografischen Entwicklung und wasserwirtschaftlichen Erfordernissen wurden Entsorgungsgebiete festgelegt, welche über öffentliche bzw. über nicht öffentliche Anlagen entsorgt werden sollen (zentrale oder dezentrale Abwasserentsorgung).

 

Bei der Festsetzung der Gebiete wurden unterschiedliche Entwässerungsvarianten betrachtet und Wirtschaftlichkeits- und Kostenvergleichsrechnungen durchgeführt. Dabei spielten bezahlbarer Investitionsumfang und Betriebskosten ohne Mehrbelastungen der Bürger eine entscheidende Rolle.Die ABK wurden 2008/09 für das gesamte Verbandsgebiet erarbeitet. Die Konzepte wurden mit den Mitgliedskommunen abgestimmt, in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und zur Einsichtnahme in den Städten und Gemeinden ausgelegt. Die Verbandsversammlung bestätigte die ABK am 29.04.2009 als Arbeitsgrundlage zur Umsetzung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung im ZWW bis 2015 und darüber hinaus.

Die ABK werden im Rahmen weitergehender Planungen den örtlichen Gegebenheiten angepasst und sind in der jeweils aktuellen Fassung im ZWW oder in den Mitgliedskommunen einsehbar.

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