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Information Funkwasserzähler

Ihr Gebührenbescheid für Trink- und Abwasser

Mit den folgenden Erläuterungen möchten wir Ihnen helfen, sich schnell mit dem Gebührenbescheid zurecht zu finden.
Für eine bessere Übersicht, haben wir den Bescheid in zwei Teile gegliedert:
(Bitte klicken Sie oben auf das Bild)

Teil 1 (Seite 1)

1.Verbauchsstelle:

Gebührenbescheid für Trink- und/ oder Abwasser für das hier angegebene Grundstück.

2. Hier steht Ihre Rechnungsadresse,

3. Eigentümer:
Sind mehrere Pesonen Eigentümer für das selbe Grundstück haftet der im Bescheid genannte Gebühren­schuld­ner als Gesamtschuldner. Dies gilt insbesondere für Woh­nungs- und Teileigentümer.

4. Spalte 1:
Art Hier steht die jeweilige Ver- bzw. Entsorgungsart
= Trinkwasser
A = Abwasser
Dementsprechend werden Trink­was­sergebühren (W) oder Abwas­serge­bühren (A) erhoben.

5. Spalte 2:
Zählernummer ist die Nummer des Wasserzählers, auf welchem der Zählerstand abgelesen wurde. Ist kein Zähler eingebaut, erfolgt der Eintrag "Pauschal". Werden nur Abwasserge­bühren erhoben und die Zähler­nummer ist dem ZWW nicht bekannt, wird an dieser Stelle eine Identifikationsnummer ver­merkt.

6. Spalte 3:
Tarifschlüssel ist ein interner Verrechnungsschlüssel

7. Spalte 4 + 5:
Veranlagungszeiträume/ Abrechnungszeiträume:
Diese beiden Felder geben den Abrechnungszeitraum an.

8. Spalte 6 + 7:
Zählerstände „neu“ und „alt“ wurden durch Ablesung oder falls diese nicht möglich war, durch Schätzung ermittelt.

9. Spalte 8:
Der Verbrauch kann von der Zählerstandsdifferenz abweichen, sofern Unterzählerverbräuche abgesetzt werden. Bei nicht vorhandener Messeinrichtung wird satzungsgemäß eine pauschale Menge berechnet.
Verbrauch = Zählerstand „neu“ - Zählerstand „alt“

10. + 11. Vorauszahlungen:
Auf die voraussichtliche Gebührenschuld des nächsten Abrechnungszeitraums werden Vorauszahlungen erhoben. Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlungen werden mit diesem Bescheid festgesetzt. Der Vorauszahlung wird jeweils ein Sechstel des Wasserverbrauches bzw. der Abwassermenge dieses Bescheides und die entsprechende Grundgebühr für 2 Monate zugrunde gelegt.

12. Hinweise:
Hinweise bzw. Mitteilungen an Sie.

Teil 2 (Seite 2)

1. Kundennummer:
Hier steht Ihre Kundennummer, mit der Sie als Kunde bei den Zweckverband Wasserwerke West­erzgebirge erfasst sind.

2. Abnehmernummer:
...

3. Ihre mit uns vereinbarte Zahlungsart. (Abbucher, Barzahler)

4. Fälligkeit des Endbetrages /
Zahlungsbedingungen:
Barzahler: Die Forderung ist zum umseitig angegebenen Zahlungs­ter­min fällig, spätestens 2 Wochen nach Erhalt des Bescheides. Die Aus­zahlung von Guthaben (End­betrag [-] ) bedarf einer schrift­lichen Mitteilung unter Angabe der Bankverbindung, andernfalls erfolgt die Verrechnung mit der/den nächsten fälligen Voraus­zahlungen.
Abbucher: Uns liegt eine Ein­zugsermächigung vor. Wir buchen den Endbetrag und die Voraus­zahlungen von Ihrem Konto ab oder überweisen das Guthaben.

5. Spalte 17:
Kategorie:
Die Höhe der monatlichen Grund­gebühr wird durch die Einordnung in die Kategorie bestimmt. Die angege­bene Zahl gibt die Menge der zugrunde gelegten Wohn­ein­heiten an. Die Kategorien A bis G bzw. N werden für Grundstücke verwendet auf welchem der Wasserbedarf überwiegend durch Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, öffentliche Einrichtungen erzielt wird oder bei sonstigen Abnehmern, denen keine Wohnungseinheiten zuordenbar sind.


6. Hier steht Ihr Gesamtverbrauch in m³ im Veranlagungszeitraum (Spalte 4 + 5) und Ihr Gesamtverbrauch in m³ im Vorjahr.

7. Spalte 9 + 10:
Mengengebühr gesamt = Verbrauch * Mengengebühr

Absetzung von der Wassermenge:
Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen bei der Berechnung der Mengengebühr für Abwasser (A) stellen Sie bitte schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides.

8. Spalte 11:
jährliche Grundgebühr:
Grundlage ist die Kategorie (Zeile 17). Die sich daraus ergebende monatliche Grundgebühr wurde mit 12 mulipliziert.

9. Spalte 12:
anteilige Grundgebühr:
Die Grundgebühr wird satzungsgemäß für den Veranlagungszeitraum taggenau berechnet.

anteilige Grundgebühr = jährliche Grundgebühr / 365 * Abrechnungstage

10. Spalte 13:
Nettobetrag = Mengenbebühr gesamt * anteilige Grundgebühr

11. Spalte 14 + 15:
Umsatzsteuer:
Die Lieferung und Bereithaltung von Trinkwasser ist umsatzsteuerpflichtig. Für die Entsorgung von Abwasser besteht keine Umsatzsteuerpflicht.

12. Spalte 16:
Bruttobetrag = Nettobetrag + Umstatzsteuer

13. Vorauszahlungen:
Auf die voraussichtliche Gebührenschuld des nächsten Abrechnungszeitraums werden Vorauszahlungen erhoben. Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlungen werden mit diesem Bescheid festgesetzt. Der Vorauszahlung wird jeweils ein Sechstel des Wasserverbrauches bzw. der Abwassermenge dieses Bescheides und die entsprechende Grundgebühr für 2 Monate zugrunde gelegt.

14.Abrechnungsbetrag = Summe der Bruttobeträge - abgeforderte Vorauszahlungen

15. Endbetrag = Abrechnungsbetrag + offene Forderungen aus Vorauszahlungen + Forderungen aus früheren Bescheiden
Es verbleibt ein Endbetrag (Forderung [+] oder ein Guthaben [-] ).

Rechtsgrundlage:

Für die Bereithaltung des Wassers und für dessen Verbrauch erhebt der Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge (ZWW) Benutzungsgebühren gemäß der jeweils für den Abrechnungszeitraum gültigen Wasserversorgungssatzung. Für die Bereithaltung der Abwasseranlagen und die Einleitung oder Verbringung des Abwassers in die Abwasseranlage erhebt der ZWW Benutzungsgebühren gemäß der jeweils für den Abrechnungszeitraum gültigen Abwassersatzung.

Nachprüfung der Messeinrichtung:

Erfolgt durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 6 Abs. 2 des Gesetztes über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz). Sie können diese jederzeit verlangen, längstens jedoch 5 Tage nach Ausbau des Wasserzählers. Die Kosten der Prüfung fallen dem ZWW zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Antragsteller

Eigentümerwechsel/ Anzeigepflichten:

Bitte prüfen Sie, ob die Angaben im Bescheid den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Teilen Sie uns insbesondere rechtzeitig mit:
- Eigentümerwechsel
- Änderungen, die die Zuordnung zu einer Kategorie betreffen.
Andernfalls haften Sie für die entstandenen Gebühren sowie sämtliche Kosten, welche aus der Verletzung der Anzeigepflicht entstehen.

hier geht`s zum Formular [ Eigentümerwechsel ]
mitteilen

Datenschutz:

Die zur Veranlagung und Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten werden zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen Ihren Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge, Am Wasserwerk 14, 08340 Schwarzenberg erhoben werden. Rechtsbehelfe gegen Ihren Bescheid haben nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung bezüglich der Gebühren keine aufschiebende Wirkung und berechtigen nicht zu Zahlungsverzug oder Zahlungsverweigerung.

 Tipp

Weitere Auskünfte und Beratungen zu Ihrem Gebührenbescheid erhalten Sie hier:

 

Kundenservice

 

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