Grundstücksentwässerung
Zur Grundstücksentwässerung gehören alle Teile, die der Sammlung, Behandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen.
Je nachdem, ob zur öffentlichen Anlage ein Klärwerk gehört, sprechen wir von einem Voll- oder Teilanschluss. Beim Teilanschluss ist vor Einleitung in die Kanalisation eine Vorbehandlung bzw. als dauerhafte Lösung eine vollbiologische Abwasserbehandlung erforderlich.
Nicht an die öffentliche Kanalisation anschließbare Grundstücke entwässern über private Leitungen direkt zum Gewässer oder versickern ihr gereinigtes Abwasser im Untergrund.
Wie für die öffentliche Abwasserentsorgung gelten für die Herstellung und Betreibung der Grundstücksentwässerungsanlagen gesetzliche Vorschriften, die Abwassersatzung (AbwS) des Zweckverbandes und technische Regelwerke. Der Anschluss der Grundstücksentwässerung an die öffentliche Abwasseranlage bedarf einer Einleitegenehmigung durch den ZWW und er ist abnahmepflichtig. Zu beachten sind Vorgaben zur Dimension, Gefälle, Revisionsschacht, Rückstausicherung u.a.
Kann die Ableitung von Abwasser aus dem Grundstück nicht im freien Gefälle erfolgen oder bestehen andere technische Zwänge, so findet als Alternative die Druckentwässerung Anwendung.
Merkblatt/ Formular:
Grundstücksentwässerung
Antrag zur Genehmigung der Abwassereinleitung
Tipp
Alle Formulare und Merkblätter für den Bereich Abwasser, sind auch über "Kundencenter/ Formulare/ Abwasser" abrufbar.