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Information Funkwasserzähler

Kann ich das Wasser aus der Leitung trinken?

Ja! Das Trinkwasser des ZWW entspricht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Damit ist gewährleistet, dass das Wasser als Lebensmittel verwendet werden kann. Es muss entgegen mancher Meinung vor Verzehr nicht abgekocht werden.

Wie lese ich den Gebührenbescheid?

Mit den Erläuterungen möchten wir Ihnen helfen, sich schnell mit dem Gebührenbescheid zurecht zu finden.

[ Ihr Gebührenbescheid ]

Wieso bekomme ich beim Abwasser keine Abrechnung des ZWW?

Dies kann verschiedene Ursachen haben. Entweder ist Ihr Grundstück nicht an einen öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen oder Ihr Wohnort liegt nicht im Zuständigkeitsgebiet des ZWW. Klicken Sie HIER um zu erfahren ob Ihr Wohnort dazu gehört.

Worauf muss ich bei einer Rohrnetzspülung achten?

Rohrnetzspülungen sind notwendige Wartungsarbeiten an den Trinkwasserleitungen, um die Versorgung unserer Kunden mit sauberem und klaren Wasser und dem entsprechenden Wasserdruck zu gewährleisten. Rohrnetzspülungen werden unter anderem dann notwendig wenn sich Ablagerungen (Inkrustierungen) in der Leitung absetzen und einen ungehinderten Wasserdurchfluß verhindern.
 
Vor Beginn der Versorgungsunterbrechung:

  • legen Sie einen Vorrat mit Trinkwasser entsprechend Ihres Bedarfes an
  • das Hauptabsperrventil vor dem Wasserzähler im Keller schließen

 
Während der Versorgungsunterbrechung:

  • alle Wasserentnahmestellen unbedingt geschlossen halten, einschließlich Druckspüler bzw. Spülkasten in der Toilette


 Nach Ende der Versorgungsunterbrechung:

  •  das Hauptabsperrventil wieder öffnen und über die Entleerungsarmatur hinter dem Wasserzähler so lange Wasser entnehmen, bis es klar ausfließt
  •  die am höchsten gelegene Zapfstelle in Ihrem Gebäude öffnen, damit die eventuell in Ihrer Hausinstallation vorhandene Luft entweichen kann
  •  auf keinen Fall zuerst einen Druckspüler betätigen

Meine Bankverbindung hat sich geändert!

Bitte nutzen Sie unser Formular zum SEPA-Lastschriftmandat, um uns diese Änderung mitzuteilen.

[ zu den Formularen ]

Ich ziehe um, was ist zu tun?

Wenn Sie selbst Empfänger des Gebührenbescheides für Trink-und /oder Abwasser sind, müssen Sie uns das Datum des Auszuges sowie die neue Anschrift mitteilen. Verwenden Sie bitte unser entsprechendes Formular.

Sollten Sie nur Mieter einer Wohnung sein, welcher keinen eigenen Gebührenbescheid erhält, müssen Sie die Formalitäten mit dem Vermieter (Grundstückseigentümer) klären.

[ zu den Formularen ]

Darf ich den Trinkwasserhausanschluss selbst verlegen?

Hausanschlüsse werden ausschließlich vom ZWW oder einem von ihm Beauftragten Unternehmen hergestellt, unterhalten, erneuert. Der ZWW ist auch für die laufende Unterhaltung und Erneuerung der Hausanschlussleitung zuständig (§ 14 Abs. 1 WVS). Die Hausanschlussleitung darf daher nicht selbstverlegt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Tiefbau im privaten Grundstücksbereich selbst vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

Ein entsprechendes Merkblatt können Sie sich dazu HIER herunterladen.
[ zum  Merkblatt Tiefbau ]

Wie kann ich meinen Wasserzähler selbst ablesen?

[ zu den Formularen ]

Gehört der Wasserzähler mir?

Der Wasserzähler steht im Eigentum des ZWW (§ 19 Wasserversorgungssatzung, WVS). Dieser Wasserzähler wird durch den ZWW gewartet und in regelmäßigen Abständen gewechselt, um den eichrechtlichen Vorschriften zu entsprechen.

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