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Nach dem Stand der Technik Überwachen und Warten

Die Wartung von Kleinkläranlagen muss durch den Hersteller oder einem Fachbetrieb entsprechend der Bauaufsichtlichen Zulassung und der Wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Einleitegenehmigung durchgeführt werden.

Vor Abschluss eines Wartungsvertrages ist die Fachkunde durch das beauftragte Unternehmen z. B. durch Zertifizierung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), nachzuweisen.

Die Bauherren privater Kleinkläranlagen sind nicht an die Einhaltung von Vergabevorschriften gebunden. Es empfiehlt sich jedoch, mindestens drei Angebote für solche Anlagentypen einzuholen, die unter den jeweiligen örtlichen Bedingungen geeignet sind und die eine Bauartzulassung haben.

Ihr Aufgabenträger oder Ihre zuständige Wasserbehörde wird Sie hierüber gern beraten.

 

Kleinkläranlagen sind so zu errichten bzw. bestehende Anlagen entsprechend nachzurüsten, dass deren Reinigungsleistungen dem Stand der Technik entsprechen und das die Anlagen ordnungsgemäß betrieben, regelmäßig fachgerecht gewartet und entleert sowie instand gehalten werden.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird ab 2007 von dem Aufgabenträger (ZWW) der Abwasserbeseitigung überwacht.

Für die Überwachung, Eigenkontrolle und Wartung von Kleinkläranlagen hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) eine Kleinkläranlagenverordnung erarbeitet. Darin werden die Pflichten der Anlagenbetreiber im Rahmen der Eigenkontrolle und Wartung aufgeführt.
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Das sind z.B.:

  • wasserrechtliche Erlaubnis, Beachtung der Vorgaben nach der Abwassersatzung des ZWW oder sonstige Entscheidungen
  • Führung Betriebstagebuch mit vorgeschriebenem Inhalt
  • Regelmäßige Eigenkontrolle und Wartung
  • Nachweis zur Schlammentsorgung
  • Behebung festgestellter Mängel u.a.



Der Betreiber einer Kleinkläranlage hat die Baufertigstellung bei Neubau oder Nachrüstung dem Aufgabenträger (ZWW) vor Inbetriebnahme schriftlich unter Nachweis des Bautyps anzuzeigen. Bei Direkteinleitern ist darüber hinaus die wasserrechtliche Genehmigung vorzulegen.

Die Anforderungen an die Eigenkontrolle und Wartung einer Kleinkläranlage ergeben sich aus der Bauartzulassung sowie, bei Direkteinleitern aus der wasserrechtlichen Erlaubnis oder bei Indirekteinleitern aus der Satzung des Aufgabenträgers.

Der ZWW bietet seit 2008 die Wartung von Kleinkläranlagen als Dienstleistung an. Er hat sich somit zu einem kompetenten Partner für alle Fragen rund um das Thema Abwasser - Kleinkläranlagen entwickelt.

Die Überwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Zweckverband seit Inkrafttreten der Kleinkläranlagenverordnung ab Juni 2007 durchführen muss.
Zur Überwachung gehören:

  • Sichtkontrolle,
  • Überprüfung des bautechnischen Zustandes sowie
  • Kontrolle der Eigenüberwachung und Wartung bei vollbiologischen KKA


Werden Mängel festgestellt, sind diese in angemessener Frist zu beheben.

Neben der örtlichen Prüfung gehören auch Verwaltungsaufgaben, wie

  • Klärung wasserrechtliche Belange,
  • Kontrolle der wasserrechtlichen Genehmigung,
  • ordnungsgemäße Fäkalschlammentsorgung

    u.ä. zur Überwachung.

 Tipp

 

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