Aktuelle Tarife bis 31.12.2021
TRINKWASSER | ABWASSER (TEILANSCHLUSS) Kleinkläranlage ohne Vollbiologie | ABWASSER (TEILANSCHLUSS) Kleinkläranlage mit Vollbiologie | ABWASSER (VOLLANSCHLUSS) | ||||||||
Mengengebühr: | 1,95 €/m³ | 1,80 €/m³ | 1,65 €/m³ | 2,72 €/m³ | |||||||
Grundgebühr Kategorie 1, Wohneinheiten | |||||||||||
bis 2 Wohneinheiten (WE) | 8,49 €/Monat | 8,18 €/Monat | 8,18 €/Monat | 10,10 €/Monat | |||||||
über 2 WE - je weitere WE | 3,20 €/Monat | 3,58 €/Monat | 3,58 €/Monat | 4,22 €/Monat | |||||||
Grundgebühr Kategorie 2, Gewerbe/ Industie/ öff. Einrichtungen/ Sonstige | |||||||||||
Die Grundgebühr beträgt bei einer Zählergröße von: | |||||||||||
QN Messgeräte-Richtlinie) | Q3 | ||||||||||
A: | QN 2,5 | Q3 2,5 - 4,0 | 8,49 €/Monat | 8,18 €/Monat | 8,18 €/Monat | 10,10 €/Monat | |||||
B: | QN 6,0 | größer Q3 4,0 - 10,0 | 40,44 €/Monat | 43,97 €/Monat | 43,97 €/Monat | 52,28 €/Monat | |||||
C: | QN 10,0 | größer Q3 10,0 - 16,0 | 117,14 €/Monat | 129,87 €/Monat | 129,87 €/Monat | 153,52 €/Monat | |||||
D: | QN 15,0 | größer Q3 16,0 - 25,0 | 209,81 €/Monat | 233,66 €/Monat | 233,66 €/Monat | 275,84 €/Monat | |||||
E: | größer QN 15,0 - einschl. QN 40,0 | größer Q3 25,0 - 63 | 305,68 €/Monat | 341,03 €/Monat | 341,03 €/Monat | 402,39 €/Monat | |||||
F: | größer QN 40,0 | größer Q3 63,0 | 401,54 €/Monat | 448,40 €/Monat | 448,40 €/Monat | 528,93 €/Monat |
(Alle Angaben werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr veröffentlicht.)
Grundgebühr für Trinkwasser
Bei Grundstücken, die nicht für dauerhaftes Wohnen vorgesehen sind (z.B. Gärten u.ä.) und deren Wasseranschluss nicht dauerhaft genutzt werden kann, weil der Anschluss im Kalenderjahr mindestens. 4 Monate gesperrt ist und deren Wasserverbrauch pro Jahr geringer als 15 m³ ist, beträgt die Grundgebühr pro Monat 5,88 €
Kosten für die Fäkalschlammentsorgung
Die Gesamtgebühr zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben (Entsorgung und Transport) betragen 31,84 €/m³, bei Entleerungen während der regelmäßigen Arbeitszeit (Montag-Freitag von 7.00 bis 15.30 Uhr).
Bei Entleerungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit wird ein Havariezuschlag von 47,16 € pro Einsatz erhoben. Ein weiterer Zuschlag von 13,05 € je Entsorgung wird erhoben, soweit eine Schlauchlänge über 15 Meter bis einschließlich 30 Meter erforderlich wird bzw. von 36,10 € bei einer Schlauchlänge über 30 Meter.
Hier geht es zur Onlinebestellung [ Fäkalschlammentsorgung ] (für Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben).
Tarife gültig ab 1.1.2022
TRINKWASSER | ABWASSER (TEILANSCHLUSS) Kleinkläranlage ohne Vollbiologie | ABWASSER (TEILANSCHLUSS) Kleinkläranlage mit Vollbiologie | ABWASSER (VOLLANSCHLUSS) | ||||||||
Mengengebühr: | 1,95 €/m³ | 1,80 €/m³ | 1,65 €/m³ | 2,72 €/m³ | |||||||
Grundgebühr Kategorie 1, Wohneinheiten | |||||||||||
bis 2 Wohneinheiten (WE) | 9,98 €/Monat | 8,18 €/Monat | 8,18 €/Monat | 10,10 €/Monat | |||||||
über 2 WE - je weitere WE | 3,68 €/Monat | 3,58 €/Monat | 3,58 €/Monat | 4,22 €/Monat | |||||||
Grundgebühr Kategorie 2, Gewerbe/ Industie/ öff. Einrichtungen/ Sonstige | |||||||||||
Die Grundgebühr beträgt bei einer Zählergröße von: | |||||||||||
QN Messgeräte-Richtlinie) | Q3 | ||||||||||
A: | QN 2,5 | Q3 2,5 - 4,0 | 9,98 €/Monat | 8,18 €/Monat | 8,18 €/Monat | 10,10 €/Monat | |||||
B: | QN 6,0 | größer Q3 4,0 - 10,0 | 46,78 €/Monat | 43,97 €/Monat | 43,97 €/Monat | 52,28 €/Monat | |||||
C: | QN 10,0 | größer Q3 10,0 - 16,0 | 135,10 €/Monat | 129,87 €/Monat | 129,87 €/Monat | 153,52 €/Monat | |||||
D: | QN 15,0 | größer Q3 16,0 - 25,0 | 241,82 €/Monat | 233,66 €/Monat | 233,66 €/Monat | 275,84 €/Monat | |||||
E: | größer QN 15,0 - einschl. QN 40,0 | größer Q3 25,0 - 63 | 352,22 €/Monat | 341,03 €/Monat | 341,03 €/Monat | 402,39 €/Monat | |||||
F: | größer QN 40,0 | größer Q3 63,0 | 462,62 €/Monat | 448,40 €/Monat | 448,40 €/Monat | 528,93 €/Monat |
(Alle Angaben werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr veröffentlicht.)
Grundgebühr für Trinkwasser ab 1.1.2022
Bei Grundstücken, die nicht für dauerhaftes Wohnen vorgesehen sind (z.B. Gärten u.ä.) und deren Wasseranschluss nicht dauerhaft genutzt werden kann, weil der Anschluss im Kalenderjahr mindestens. 4 Monate gesperrt ist und deren Wasserverbrauch pro Jahr geringer als 15 m³ ist, beträgt die Grundgebühr pro Monat 6,91 €.
Kosten für die Fäkalschlammentsorgung
Die Gesamtgebühr zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben (Entsorgung und Transport) betragen 31,84 €/m³, bei Entleerungen während der regelmäßigen Arbeitszeit (Montag-Freitag von 7.00 bis 15.30 Uhr).
Bei Entleerungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit wird ein Havariezuschlag von 47,16 € pro Einsatz erhoben. Ein weiterer Zuschlag von 13,05 € je Entsorgung wird erhoben, soweit eine Schlauchlänge über 15 Meter bis einschließlich 30 Meter erforderlich wird bzw. von 36,10 € bei einer Schlauchlänge über 30 Meter.
Hier geht es zur Onlinebestellung [ Fäkalschlammentsorgung ] (für Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben).
Bitte beachten Sie
Die Gebührensätze für Trinkwasser sind Nettobeträge zzgl. 7% Mehrwertsteuer. Die Abwasserentsorgung ist eine nicht steuerbare Leistung, daher ist Mehrwertsteuer nicht ausweisbar.
Der Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge (ZWW) wird in seinen Trinkwassergebührenbescheiden für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 den verringerten Mehrwertsteuersatz an seine Kunden weiterreichen.
Zur Vereinfachung der Verfahrensweise wird der ZWW dabei die vom Bundesministerium der Finanzen erlassene Regelung anwenden und in den Raten der Trinkwassergebührenbescheide zunächst weiterhin mit 7% Mehrwertsteuer rechnen. Somit erfolgen keine Ratenanpassungen.
Bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung wird vom Finanzamt auch nicht beanstandet weiterhin 7% aus den Abschlägen entsprechend der vorliegenden Abschlagsvereinbarung geltend zu machen. In der jeweiligen Endabrechnung des folgenden Gebührenbescheides wird durch lineare Abgrenzung für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 dann entsprechend der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 5% berechnet und eventuelle Differenzen zu geleisteten Zahlungen erstattet.
Bei satzungsgemäßen Nebenleistungen, wie zum Beispiel Trinkwasserhausanschlüssen, ist für die Festlegung des Mehrwertsteuersatzes immer der Zeitpunkt der Abnahme oder der Liefertermin maßgebend.
Die Gebührenbescheide für Abwasser bleiben von der Mehrwertsteueränderung unberührt, weil im Abwasser generell keine Steuern ausgewiesen werden. Die Kostenersparnis aus der Mehrwertsteuerdifferenz in diesem Bereich werden in der Gebührennachkalkulation für die Folgejahre berücksichtigt.