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24h Havariedienst: 03774 / 144-0
VR-Tour
Information Funkwasserzähler

Tarife gültig ab 1.7.2023

 

     TRINKWASSER ABWASSER
(TEILANSCHLUSS)
 ABWASSER
(VOLLANSCHLUSS)
Mengengebühr:    2,19 €/m³ 1,92 €/m³ 2,94 €/m³
Grundgebühr Kategorie 1, Wohneinheiten
bis 2 Wohneinheiten (WE) 11,25 €/Monat 9,41 €/Monat 11,62 €/Monat 
über 2 WE - je weitere WE 4,15 €/Monat 4,12 €/Monat 4,85 €/Monat
Grundgebühr Kategorie 2, Gewerbe/ Industrie/ öff. Einrichtungen/ Sonstige
Die Grundgebühr beträgt bei einer
Zählergröße von:
       
 

Q3
(neue Europäische
Messgeräte-Richtlinie)

         
A:  Q3 2,5 - 4,0   11,25 €/Monat 9,41 €/Monat 11,62 €/Monat 
B:  größer Q3 4,0 - 10,0   52,72 €/Monat 50,58 €/Monat 60,15 €/Monat 
C:   größer Q3 10,0 - 16,0   152,26 €/Monat 149,40 €/Monat 176,62 €/Monat 
D:  größer Q3 16,0 - 25,0   272,53 €/Monat 268,79 €/Monat 317,35 €/Monat 
E:  größer Q3 25,0 - 63   396,95 €/Monat 392,31 €/Monat 462,95 €/Monat 
F:  größer Q3 63,0   521,37 €/Monat 515,82 €/Monat 608,53 €/Monat 

 

(Alle Angaben werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr veröffentlicht.)

Grundgebühr für Trinkwasser ab 1.7.2023

Bei Grundstücken, die nicht für dauerhaftes Wohnen vorgesehen sind (z.B. Gärten u.ä.) und deren Wasseranschluss nicht dauerhaft genutzt werden kann, weil der Anschluss im Kalenderjahr mind. 4 Monate gesperrt ist und deren Wasserverbrauch pro Jahr geringer als 15 m³ ist, beträgt die Grundgebühr pro Monat 7,79 Euro.

Kosten für die Fäkalschlammentsorgung ab 1.7.2023

Die Abwasserentsorgungsgebühr gemäß § 25 Abs. 3 beträgt 12,78 € / m³. Die Transportkosten gemäß § 25 Abs. 3 betragen 21,52 € / m³ bei Entleerungen während der regelmäßigen Arbeitszeit (Montag bis Freitag zwischen 7.00 Uhr und 15.30 Uhr). Bei Entleerungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (Montag bis Freitag zwischen 7.00 Uhr und 15.30 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Havariezuschlag von 47,16 € pro Einsatz erhoben. Ein weiterer Zuschlag von 13,05 € je Entsorgung wird erhoben, soweit eine Schlauchlänge über 15 Meter bis einschließlich 30 Meter erforderlich wird bzw. von 36,10 € bei einer Schlauchlänge über 30 Meter. Die Abwasserreinigungsgebühr gemäß § 25 Abs. 4 beträgt 12,78 € / m³.

 

Hier geht es zur Onlinebestellung [ Fäkalschlammentsorgung ] (für Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben).

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Tarife gültig ab 1.1.2022 bis 30.06 2023

 

     TRINKWASSER ABWASSER
(TEILANSCHLUSS)
Kleinkläranlage
ohne Vollbiologie
 ABWASSER
(TEILANSCHLUSS)
Kleinkläranlage
mit Vollbiologie
 ABWASSER
(VOLLANSCHLUSS)
Mengengebühr:    1,95 €/m³ 1,80 €/m³ 1,65 €/m³ 2,72 €/m³
Grundgebühr Kategorie 1, Wohneinheiten
bis 2 Wohneinheiten (WE) 9,98 €/Monat 8,18 €/Monat 8,18 €/Monat 10,10 €/Monat
über 2 WE - je weitere WE 3,68 €/Monat 3,58 €/Monat 3,58 €/Monat 4,22 €/Monat
Grundgebühr Kategorie 2, Gewerbe/ Industrie/ öff. Einrichtungen/ Sonstige
Die Grundgebühr beträgt bei einer
Zählergröße von:
        

QN
(alte EWG

Messgeräte-Richtlinie)

 

Q3
(neue Europäische
Messgeräte-Richtlinie)

        
A: QN 2,5 Q3 2,5 - 4,0 9,98 €/Monat 8,18 €/Monat 8,18 €/Monat 10,10 €/Monat
B: QN  6,0 größer Q3 4,0 - 10,0 46,78 €/Monat 43,97 €/Monat 43,97 €/Monat 52,28 €/Monat
C:  QN 10,0 größer Q3 10,0 - 16,0 135,10 €/Monat 129,87 €/Monat 129,87 €/Monat 153,52 €/Monat
D: QN 15,0 größer Q3 16,0 - 25,0 241,82 €/Monat 233,66 €/Monat 233,66 €/Monat 275,84 €/Monat
E: größer QN 15,0
 - einschl. QN 40,0
 größer Q3 25,0 - 63 352,22 €/Monat 341,03 €/Monat 341,03 €/Monat 402,39 €/Monat
F: größer QN 40,0 größer Q3 63,0 462,62 €/Monat 448,40 €/Monat 448,40 €/Monat 528,93 €/Monat

 

(Alle Angaben werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr veröffentlicht.)

Grundgebühr für Trinkwasser ab 1.1.2022 bis 30.06.2023

Bei Grundstücken, die nicht für dauerhaftes Wohnen vorgesehen sind (z.B. Gärten u.ä.) und deren Wasseranschluss nicht dauerhaft genutzt werden kann, weil der Anschluss im Kalenderjahr mindestens. 4 Monate gesperrt ist und deren Wasserverbrauch pro Jahr geringer als 15 m³ ist, beträgt die Grundgebühr pro Monat 6,91 €.

Kosten für die Fäkalschlammentsorgung ab 01.08.2022 bis 30.06.2023

Die Gesamtgebühr zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben (Entsorgung und Transport) betragen 34,30 €/m³, bei Entleerungen während der regelmäßigen Arbeitszeit (Montag-Freitag von 7.00 bis 15.30 Uhr).
Bei Entleerungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit wird ein Havariezuschlag von 47,16 € pro Einsatz erhoben. Ein weiterer Zuschlag von 13,05 € je Entsorgung wird erhoben, soweit eine Schlauchlänge über 15 Meter bis einschließlich 30 Meter erforderlich wird bzw. von 36,10 € bei einer Schlauchlänge über 30 Meter.

 

Hier geht es zur Onlinebestellung [ Fäkalschlammentsorgung ] (für Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben).

Bitte beachten Sie

Die Gebührensätze für Trinkwasser sind Nettobeträge zzgl. 7% Mehrwertsteuer. Die Abwasserentsorgung ist eine nicht steuerbare Leistung, daher ist Mehrwertsteuer nicht ausweisbar.

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